Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen
Sämtliche gelieferte Maschinen und andere Ware bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang alles vom Besteller zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistender Anzahlungen. Sie wird des Vertragsabschluss bestehend Verhältnissen festgesetzt, ist jedoch nicht verbindlich. Sie ist ferner suspendiert, solange vereinbarten Zahlungen vom Besteller nicht termingemäss geleistet werden. Verzögerungen in der Ablieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Scha-den zu erheben.
Garantie
Wir leisten eine Garantie von mindesten 12 Monaten auf die Motoren unserer Maschinen, ab Datum der Inbetriebnahme an gerechnet.
Teile welche innerhalb dieser Frist infolge fehlerhaftem Material oder mangelhafter Herstellung defekt werden, ersetzen wir kostenlos.
Ansprüche an unsere Garantieverpflichtung können wir nur anerkennen, wenn sie durch den Käufer innerhalb der fortgesetzten Garantiezeit schriftlich an uns gerichtet werden.
Die mit der Garantie kostenlos ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns auf Verlangen kostenlos zuzustellen.
Nicht unter unsere Garantieverpflichtung fallen Schäden, welche durch unsachgemässe Bedingungen entstanden sind:
Überlastung, Überforderung, mangelhaftem oder falschem Unterhalt. Einsatz in unzulässigen Betriebsverhältnissen. Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften oder durch natürliche entstandene Abnutzung. Kosten für Reparaturen, welche innerhalb der Garantiezeit ohne unsere Einwilligung durch Dritte vorgenommen werden, sind durch den Käufer zu tragen und haben das sofortige Erlöschen unserer Garantiever-pflichtung zur Folge.
Von unserer Garantie ausgenommen sind sämtliche Verschleissteile. Für Batterien, Ladestationen, Bereifungen, Benzin- und Dieselmoto-ren sowie allfällige weitere eingebaute Fremdfabrikate geben wir die Garantie unserer Lieferanten.
Annullierungen
Annullierungen von Bestellungen seitens des Bestellers sind ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung ungültig. Eventuelle Scha-denersatzansprüche behalten wir uns vor.
Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Spreitenbach. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.
Zudem behalten wir uns vor, unsere Rechte gegenüber dem Besteller beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Giannola
Zur Zahlung stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen:
a. Kauf auf Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto. Bei Unstimmigkeiten bei der angegebenen Adresse oder negativen Bonitätsdaten ist nur Zahlungsart Vorauskasse oder per Paypal möglich!
b. Vorauszahlung: Die Ware wird nach Eingang der Zahlung an Sie versandt.
c. Abholung und Barzahlung in unserem Geschäft in Spreitenbach.
Die vereinbarten Zahlungstermine sind fest und dürfen nicht verschoben werden.
Bei Überschreitung der vereinbarten Termine würden wir einen Zins von 5 % pro Jahr zur Anrechnung bringen.Sämtliche gelieferte Maschinen und andere Ware bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang alles vom Besteller zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistender Anzahlungen. Sie wird des Vertragsabschluss bestehend Verhältnissen festgesetzt, ist jedoch nicht verbindlich. Sie ist ferner suspendiert, solange vereinbarten Zahlungen vom Besteller nicht termingemäss geleistet werden. Verzögerungen in der Ablieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Scha-den zu erheben.
Garantie
Wir leisten eine Garantie von mindesten 12 Monaten auf die Motoren unserer Maschinen, ab Datum der Inbetriebnahme an gerechnet.
Teile welche innerhalb dieser Frist infolge fehlerhaftem Material oder mangelhafter Herstellung defekt werden, ersetzen wir kostenlos.
Ansprüche an unsere Garantieverpflichtung können wir nur anerkennen, wenn sie durch den Käufer innerhalb der fortgesetzten Garantiezeit schriftlich an uns gerichtet werden.
Die mit der Garantie kostenlos ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns auf Verlangen kostenlos zuzustellen.
Nicht unter unsere Garantieverpflichtung fallen Schäden, welche durch unsachgemässe Bedingungen entstanden sind:
Überlastung, Überforderung, mangelhaftem oder falschem Unterhalt. Einsatz in unzulässigen Betriebsverhältnissen. Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften oder durch natürliche entstandene Abnutzung. Kosten für Reparaturen, welche innerhalb der Garantiezeit ohne unsere Einwilligung durch Dritte vorgenommen werden, sind durch den Käufer zu tragen und haben das sofortige Erlöschen unserer Garantiever-pflichtung zur Folge.
Von unserer Garantie ausgenommen sind sämtliche Verschleissteile. Für Batterien, Ladestationen, Bereifungen, Benzin- und Dieselmoto-ren sowie allfällige weitere eingebaute Fremdfabrikate geben wir die Garantie unserer Lieferanten.
Annullierungen
Annullierungen von Bestellungen seitens des Bestellers sind ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung ungültig. Eventuelle Scha-denersatzansprüche behalten wir uns vor.
Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Spreitenbach. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.
Zudem behalten wir uns vor, unsere Rechte gegenüber dem Besteller beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Giannola